Open-Access-Publikationsfonds in Schleswig-Holstein für Nachwuchsforscherinnen und -forscher
Der freie Zugang (Open Access) zu Forschungsergebnissen verbessert weltweit die
Versorgung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Informationen und
Daten sowie den Forschungstransfer. Die Landesregierung Schleswig-Holstein
möchte die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in genuinen Open-Access-
Zeitschriften mit einem Publikationsfonds, aus dem Mittel zur Begleichung von Publi-
kationsgebühren beantragt werden können, unterstützen.
Damit möchte sie die Angehörigen ihrer Hochschulen ausdrücklich dazu ermuntern,
Forschungsergebnisse auf dem Weg des Open-Access-Publizierens zu präsentieren.
Mit diesen frei zugänglichen Publikationen
- ermöglichen die Forschenden der breiten Öffentlichkeit sofortigen Zugriff auf ihre wissenschaftliche Arbeit,
- steigern sie die Zitierrate ihrer Werke und
- machen sich sowie die Einrichtung, der sie angehören, nach außen hin sichtbarer.
Der Fonds ist Teil der Umsetzung der Strategie 2020 der Landesregierung zu Open
Access. Die Kriterien seiner Vergabe orientieren sich an den Vorgaben der Deut-
schen Forschungsgemeinschaft. Es werden bis zum Jahr 2020 jährlich 100.000 € im
Haushalt des Landes zu den nachfolgend genannten Bedingungen zur Verfügung
gestellt:
Zielgruppe
Nachwuchsforscherinnen und -forscher, die Mitglied einer schleswig-
holsteinischen Hochschule und als „submitting” bzw. „corresponding author”
für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind.
Nicht alle beteiligten Forscherinnen und -forscher müssen unter die hier vor-
genommene Definition von „Nachwuchs“ fallen.
Nachwuchsforscherinnen und -forscher sind bis 10 Jahre nach Abschluss der
Masterarbeit oder eines vergleichbaren Abschlusses förderfähig.
Finanzielle Unterstützung
Bis zu 2.000 € Publikationsgebühren (inklusive Steuern) sind förderbar.
Vergabekriterien
Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, deren Beiträge
unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei zugänglich sind und die im jewei-
ligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren anwendet, z.B. Zeitschrif-
ten, die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) aufgeführt sind. Die Au-
torin oder der Autor sollte über folgenden Link abprüfen, ob es sich um eine
seriöse Open-Access-Zeitschrift handelt: http://thinkchecksubmit.org/ .
Die Open-Access-Freischaltung einzelner Artikel in ansonsten subskriptions-
pflichtigen Zeitschriften (hybride Finanzierung nach dem Modell „Open
Choice“) ist nicht förderfähig.
Aus anderen Fördermitteln ist keine Finanzierung der Publikation möglich,
insbesondere, wenn es sich um publizierte Ergebnisse aus Drittmittelprojekten
handelt.
Jede geförderte Publikation muss einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
(Beispielformulierung: „We acknowledge financial support by Land Schleswig-
Holstein within the funding programme Open Access Publikationsfonds.“).
Die Rechnung über die Open-Access-Artikelgebühren, Article Processing
Charges (APC´s), ist innerhalb eines Monats nach Eingang einzureichen.
Die originäre Dissertation wird nicht gefördert.
Fondsmanagement
Die Anträge sind zu richten an die Open-Access-Beauftragten der jeweiligen Hochschule.